| Basisinformationen |
Der Mindestumfang an Informationen, der gemäß Art 13 Abs 6 lit b und c der EU-Batterieverordnung über den QR Code zugänglich gemacht werden muss, wenn für die Batterie kein Digitaler Batteriepass erforderlich ist. Dazu zählen unter anderem Angaben zum Hersteller, zur Batteriekategorie, zu Herstellungsort und -datum, Gewicht, Kapazität, Chemie, Gefahrstoffen (außer Quecksilber, Cadmium oder Blei), die Konformitätserklärung sowie Informationen zur Vermeidung und Entsorgung von Altbatterien. Vollständige Liste der obligatorischen Basisinformationen |
| CEN/CENELEC (JTC24) Normungsorganisationen |
Europäische Normungsorganisationen, die von der EU beauftragt wurden, die "Harmonised Norms" zu entwickeln, welche die technische Infrastruktur für den Digitalen Produktpass (DPP) und den Digitalen Batteriepass (DBP) festlegen. CEN/CENELEC-Website |
| Digitaler Batteriepass (DBP) |
Ein strukturierter digitaler Datensatz mit zentralen Informationen zum gesamten Lebenszyklus einer Batterie, zugänglich über einen QR Code auf der Batterie oder ihrer Verpackung. Verpflichtend ab 18. Februar 2027 für LMT-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh sowie Elektrofahrzeugbatterien. Er ist die erste Umsetzung eines Digitalen Produktpasses, die in der EU verpflichtend wird. Weitere Details zum Digitalen Batteriepass |
| Digitaler Produktpass (DPP) |
Ein strukturierter elektronischer Akte mit zentralen Informationen zum gesamten Lebenszyklus eines Produkts (z. B. Materialien, Nachhaltigkeit, Konformitätsdaten), zugänglich über einen Datenträger wie einen QR Code auf dem Produkt oder seiner Verpackung. Eingeführt durch die EU-Ökodesign-Verordnung. Weitere Details zum Digitalen Produktpass |
| EU-Batterieverordnung 2023/1542 |
EU-Verordnung, die für alle Batteriekategorien gilt, die in der EU verkauft oder verwendet werden. Legt Nachhaltigkeits-, Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Informationspflichten fest – einschließlich des Digitalen Batteriepasses und der verpflichtenden QR Code-Kennzeichnung ab 18. Februar 2027. Weitere Details zur EU-Batterieverordnung |
| EU-Ökodesign-Verordnung 2024/1781 |
Die Verordnung über die Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte bildet die Rechtsgrundlage für den Digitalen Produktpass. Sie gilt grundsätzlich für nahezu alle physischen Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden (mit definierten Ausnahmen wie Lebensmitteln und Arzneimitteln), und legt Anforderungen an Kreislauffähigkeit, Langlebigkeit und Informationspflichten fest. Weitere Details zur EU-Ökodesign-Verordnung |
| EU-Register |
Das zentrale EU-Register für Digitale Produktpässe, betrieben von der Europäischen Kommission. Es speichert nicht die Inhalte der Produktpässe selbst, sondern die eindeutige Kennung jedes Produkts, einen Verweis auf den Speicherort des jeweiligen Produktpasses sowie zugehörige Metadaten, sodass Behörden und Marktteilnehmer jeden Produktpass auffinden und überprüfen können. Stand August 2026: Das Register, seine Testumgebung und die Nutzerleitlinien sind seit 20. Juli 2026 verfügbar; die Betriebsregeln sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 der Kommission festgelegt. Dieser Start markiert einen Infrastruktur-Meilenstein, nicht eine allgemeine Registrierungspflicht; die tatsächlichen Registrierungspflichten treten schrittweise nach Produktgruppe in Kraft, beginnend mit bestimmten Batteriekategorien ab 18. Februar 2027. EU-Register/Website der Europäischen Kommission |
| EU-Webportal |
Ein öffentlich zugängliches Webportal für den Zugriff auf das EU-Register, eingerichtet und betrieben von der Europäischen Kommission. Es macht die in den Digitalen Produktpässen enthaltenen Daten einsehbar und ermöglicht es Nutzern, Produktinformationen zu suchen und zu vergleichen. |
| GS1 Organisation |
Die neutrale, gemeinnützige Normungsorganisation, die weltweit eindeutige Identifikations- und Datenträgerstandards entwickelt und pflegt (einschließlich GTIN und GS1 Digital Link). GS1 stellt die interoperable Grundlage bereit, die ein physisches Produkt mit seinen digitalen Daten verknüpft, und bildet damit die technische Basis für den DPP und den DBP. GS1-Website |
| GS1 Digital Link |
Ein GS1-Standard, der GS1-Identifikationsschlüssel (z. B. die GTIN) in eine web-auflösbare URL überführt, die in einem QR Code eingebettet ist. Er stellt den weltweit eindeutigen, interoperablen Identifikationsrahmen bereit, der ein physisches Produkt mit seinem digitalen Zwilling (dem DPP/DBP) verknüpft und so den durchgängigen und länderübergreifenden Zugriff auf die Daten sicherstellt. |
| GTIN (Global Trade Item Number) |
Der zentrale GS1-Identifikationsschlüssel zur weltweit eindeutigen Kennzeichnung eines Handelsartikels (Produkts). Die GTIN ist die Kennung, die typischerweise in einem GS1-Barcode oder GS1-Digital-Link-QR Code codiert ist – Letzterer stellt die Verbindung zwischen dem physischen Produkt und seinem Digitalen Produktpass oder Digitalen Batteriepass her. Weitere Informationen zur GTIN |
| Harmonisierte Normen |
Die acht horizontalen europäischen Normen, die von CEN/CENELEC JTC 24 entwickelt wurden und die technische Grundlage für den Digitalen Produktpass bilden. Sie decken eindeutige Kennungen (EN 18219), Datenträger (EN 18220), Datenaustauschprotokolle (EN 18216), Lebenszyklus-/Such-APIs (EN 18222), Systeminteroperabilität (EN 18223), Datenspeicherung und -persistenz (EN 18221), Zugriffsrechte und IT-Sicherheit (EN 18239) sowie Datenauthentifizierung und -integrität (EN 18246) ab. Stand August 2026 sind sechs Normen (EN 18216, 18219, 18220, 18221, 18222 und 18223) durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 als harmonisierte Normen im EU-Amtsblatt zitiert worden. Die Einhaltung dieser Normen begründet eine Konformitätsvermutung mit den entsprechenden, von den Normen abgedeckten Anforderungen der ESPR. EN 18239 und EN 18246 haben das formale Genehmigungsverfahren abgeschlossen, wurden jedoch noch nicht im Amtsblatt zitiert und begründen daher noch keine Konformitätsvermutung. Ihre Veröffentlichung wird für etwa September 2026 erwartet. Website der Europäischen Kommission |
| ISO/IEC 15459-1bis –6 |
Internationale Normenreihe, die Anforderungen an die eindeutige Identifikation über Datenträger festlegt. DPP- und DBP-konforme QR Codes müssen ISO/IEC 15459-1 bis -6 entsprechen, um eine weltweit einheitliche Lesbarkeit und Standardisierung sicherzustellen. Offizielle ISO/IEC-15459-Norm: Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6 |
| Link-Typ |
Ein standardisierter Parameter aus dem GS1 Web Vocabulary, der den Zweck oder die Kategorie einer über einen GS1-Digital-Link-URI verlinkten Ressource festlegt – zum Beispiel eine Produktinformationsseite, einen Digitalen Produktpass, eine Bedienungsanleitung, ein Sicherheitsdatenblatt oder eine Konformitätserklärung. Link-Typen ermöglichen es, dass eine einzige GTIN über denselben QR Code auf mehrere unterschiedliche, kontextspezifische Ressourcen verweist. Weitere Informationen zu GS1 Link-Typen |
| Resolver |
Der Webdienst, der eine GS1-Digital-Link-URI beim Scannen verarbeitet: Er interpretiert die enthaltene Kennung (z. B. die GTIN) und leitet den Nutzer – basierend auf dem angeforderten oder ausgehandelten Link-Typ – zur entsprechenden Ressource weiter, etwa zum Digitalen Produktpass, zu einer Marketingseite oder zu Konformitätsdokumenten. Zu beachten ist, dass ältere oder weniger ausgereifte Scanner-Apps den Link-Typ-Parameter unter Umständen gar nicht verarbeiten – sie lösen den GS1-Digital-Link dann einfach wie eine gewöhnliche URL auf und öffnen die vom Resolver standardmäßig zurückgegebene Seite, ohne dem Nutzer eine Auswahl zwischen den verschiedenen verlinkten Ressourcen anzubieten. |
| Transition QR Codes |
Ein Doppelkennzeichnungsverfahren, das während der Übergangsphase im Vorfeld und nach Sunrise 2027 zum Einsatz kommt: Dabei wird ein GS1-Digital-Link-QR Code zusätzlich zum bestehenden linearen Barcode (z. B. EAN/UPC) auf demselben Produkt oder derselben Verpackung aufgedruckt. So bleibt der Artikel an Verkaufsstellen scannbar, die noch ausschließlich 1D-Scanner nutzen, während Händler und Systeme mit bereits vorhandener 2D-Fähigkeit auf die zusätzlichen Daten und Funktionen des QR Codes zugreifen können. Sobald sich das 2D-Scannen flächendeckend durchgesetzt hat, kann der lineare Barcode langfristig entfallen. |