Die EU-Ökodesign-Verordnung ist die Basis für die verpflichtende Einführung des Digitalen Produktpasses, welche ab Mitte 2027 erwartet wird. Der Vorreiter des Digitalen Produktpasses ist der Batteriepass, welcher bereits im Februar 2027 verpflichtend wird. Die nächsten betroffenen Produktgruppen werden Textilien, Möbel, Reifen und Matratzen sein, andere Produktgruppen werden folgen. Was Hersteller und Importeure für die Compliance wissen sollten und wie Ihnen QR Planet bei der Umsetzung des Digitalen Produktpasses auf allen Ebenen eine zuverlässige Lösung bietet, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was ist der Digitale Produktpass?
Der Digitale Produktpass ist eine strukturierte elektronische Akte, die alle wichtigen Informationen zum gesamten Lebenszyklus eines Produktes enthält. Am Produkt (oder seiner Verpackung) muss ein Datenträger, wie z.B. ein QR Code, angebracht sein, der den Digitalen Produktpass zugänglich macht.
Die Basis für den Digitalen Produktpass ist die EU-Ökodesign-Verordnung. Erfahren Sie mehr zu dieser Verordnung in unserem Artikel EU-Ökodesign-Verordnung.
Welche Produkte sind vom Digitalen Produktpass betroffen?
Gemäß dem Working Plan 2025-2030 der Europäischen Kommission werden folgende Produktgruppen priorisiert:
- Textilien/Kleidung
- Möbel
- Reifen
- Matratzen
- Zwischenprodukte: Eisen & Stahl, Aluminium
Derzeit (Stand April 2026) ist nicht absehbar, dass Produktgruppen vom Digitalen Produktpass ausgenommen sein werden. Der Digitale Produktpass wird nach und nach für immer mehr Produkte am europäischen Markt eingeführt.
Wann ist der Digitale Produktpass verpflichtend?
Der Digitale Produktpass ist derzeit (Stand April 2026) noch nicht verpflichtend. Mitte 2027 werden die ersten delegierten Rechtsakte zum Digitalen Produktpass erwartet, die die aufzunehmenden Informationen je nach Produktgruppe definieren. Es wird dann eine 18-monatige Übergangsfrist geben, bis der jeweilige Digitale Produktpass verpflichtend ist. QR Planet hält sie diesbezüglich up to date.
Welche Wirtschaftsteilnehmer sind verantwortlich für das korrekte Vorhandensein des Digitalen Produktpasses?
Folgende Wirtschaftsakteure sind von Verantwortlichkeiten bezüglich Produktpass betroffen:
- Hersteller
- vom Hersteller Bevollmächtigte
- Importeure
- Wirtschaftsakteure, die umgenutzte oder wiederaufgearbeitete Batterien/Produkte in Verkehr bringen/in Betrieb nehmen
Weitere Verantwortlichkeiten:
- Händler: dafür verantwortlich, dass alle Unterlagen, Informationen und die CE-Kennzeichnung vorhanden und zugänglich sind und alles seine Richtigkeit gemäß Ökodesign-Verordnung hat; verantwortlich für die Zugänglichkeit der Informationen für Kunden auch bei Fernabsatz
- Fulfilment-Dienstleister (z.B. Dienstleister für Lagerhaltung): dafür verantwortlich, dass die Lagerhaltung etc. die Konformität nicht beeinträchtigt
Welche Daten werden im Digitalen Produktpass gefordert?
Informationen, die in den Produktpass aufgenommen werden müssen, sind in Anhang III der EU-Ökodesign-Verordnung definiert, der jedoch sehr allgemein gehalten ist. Basierend darauf werden noch sogenannte delegierte Rechtsakte erlassen (ab Mitte 2027 zu erwarten), die im Detail definieren, welche Informationen aus Anhang III für die jeweilige Produktgruppe verpflichtend sind und in welcher Granularität.
Wie ist der Digitale Produktpass technisch umzusetzen?
Der digitale Produktpass muss über einen Datenträger (beispielsweise einen QR Code) direkt am Produkt oder seiner Verpackung zugänglich sein. Um eine weltweite Lesbarkeit und Standardisierung zu garantieren, muss dieser Datenträger zwingend ISO/IEC-konform sein. Relevant sind hierfür die Normen:
- ISO/IEC 15459-1:2014, 15459-2:2015, 15459-3:2014, 15459-4:2014, 15459-5:2014, 15459-6:2014
Allgemeine Anforderungen der EU-Ökodesign-Verordnung
Die EU-Ökodesign-Verordnung gibt keine präzise Auskunft, wie die technische Infrastruktur für den Produktpass auszusehen hat.
Allgemeine Regelungen zur technischen Gestaltung sind in Artikel 11 der Ökodesign-Verordnung definiert. Dazu gehören zum Beispiel die Anforderungen.
Datenintegrität: Authentizität, Zuverlässigkeit und Unversehrtheit der Daten müssen gewährleistet sein.Interoperabilität: Der Produktpass muss nahtlos mit anderen Digitalen Produktpässen und Systemen zusammenarbeiten können.Sicherheit: Es muss ein hohes Maß an IT-Sicherheit und der Schutz der Privatsphäre garantiert werden.Konkretisierung durch „Harmonised Standards“ (CEN/CENELEC)
Da die EU-Ökodesign-Verordnung nur sehr allgemeine Anforderungen für die IT-Infrastruktur enthält, wurde ein sogenannter Harmonisierungsauftrag an das joint technical comitee JTC24 der europäischen Standardisierungsorganisationen CEN und CENELEC gestellt. CEN/CENELEC/JTC24 werden nun sogenannte Harmonised Standards erlassen, die die erforderlichen Vorgaben für die technische Infrastruktur beinhalten.
Wann werden die Harmonised Standards für die technische Infrastruktur des Produktpassesveröffentlicht?
Die Veröffentlichung der finalen Harmonised Standards wird für etwa Mitte 2026 erwartet. QR Planet hält sie diesbezüglich auf dem Laufenden.
Derzeit (Stand April 2026) sind nur Draft-Versionen der Harmonised Standards verfügbar.
Welche Details zur technischen Infrastruktur werden in den Harmonised Standards definiertwerden?
Es wird 9 verschiedene Harmonised Standards geben:
- Protokolle zum Datenaustausch
- Eindeutige Kennungen
- Datenträger
- Datenspeicherung, Archivierung und Datenpersistenz
- Programmierschnittstellen (APIs) für das Lebenszyklusmanagement und die Durchsuchbarkeit vom Produktpass
- System-Interoperabilität
- Management der Benutzerrechte, IT-Sicherheit und Geschäftsgeheimnisse
- Datenauthentifizierung, Zuverlässigkeit und Integrität
- Referenzierung im Wörterbuch: Konzepte und Grundsätze
Wie kann QR Planet mir bei der Bereitstellung eines Digitalen Produktpasses helfen?
QR Planet bietet alles für den Digitalen Produktpass Notwendige aus einer Hand:
- Lösung DPP Manager zur Erstellung Ihres Produktpasses
- Hosting Ihres Digitalen Produktpasses
- Systemintegration mit Ihrem PIM/ERP
- Plattform zur Erstellung von (ISO/IEC-konformen) QR Codes
Einfache Erstellung und Compliance mit dem DPP Manager
Mit unserer Lösung DPP Manager können Digitale Produktpässe für verschiedenste Produktgruppen einfach erstellt und effizient verwaltet werden. Strukturierte Produktinformationen – wie technische Spezifikationen, Nachhaltigkeitsdaten,
Materialzusammensetzungen oder Compliance-Dokumente – können zentral erfasst, gepflegt und jederzeit aktualisiert werden. Unser DPP Manager wird laufend entsprechend der Harmonised Standards angepasst, um volle Compliance mit den Regularien zur technischen Infrastruktur zu gewährleisten. Ihr Digitaler Produktpass lässt sich damit effizient verwalten und aktuelle regulatorische Anforderungen können zuverlässig erfüllt werden.
Neben der Erstellung des Digitalen Produktpasses bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, das Hosting Ihrer Daten/Ihres Produktpasses zu übernehmen. QR Planet verfügt über umfangreiche Hostingkapazitäten und kann daher sowohl für KMUs als auch für Enterprise-Kunden das Hosting zuverlässig übernehmen. Wir hosten Ihre Daten in Europa und sind DSGVO-konform.
Automatisierung durch PIM/ERP-Systemintegration
Auf Wunsch können wir für Sie auch eine Systemintegration mit Ihrem PIM/ERP End-to-End vornehmen, sodass die notwendigen Produktinformationen automatisiert in den DPP Manager geladen werden. Mit QR Planet haben Sie Experten mit umfangreicher Erfahrung in der Schnittstellen-Programmierung an der Hand, sodass eine Anbindung an jedes PIM/ERP möglich ist.
Globale Verknüpfung via GS1 Digital Link QR Codes
Die im Digitalen Produktpass bereitgestellten Inhalte können über einen QR Code zugänglich gemacht werden. Für die QR Code-Erstellung stellen wir unsere robuste webbasierte Plattform zur Verfügung, über welche Sie ISO/IEC 15459-konforme GS1 Digital Link QR Codes erstellen können. Die GS1-Standards spielen eine entscheidende Rolle, damit dieses System auf globaler Ebene funktioniert. Sie stellen den interoperablen Identifizierungsrahmen bereit, der notwendig ist, um das physische Produkt mit seinem digitalen Zwilling (dem Digitalen Produktpass) zu verknüpfen und sicherzustellen, dass die Daten grenzüberschreitend zugänglich und konsistent bleiben.
Was ist das EU-Registry?
Das EU-Registry ist ein digitales Produktpassregister, welches ab dem 19.07.2026 zur Verfügung stehen soll (Stand April 2026) und von der Europäischen Kommission erstellt und verwaltet wird. Darin müssen zumindest die eindeutigen Produktkennungen (unique identifier) gespeichert werden.
Was ist das EU-Webportal?
Das EU-Webportal ist ein öffentlich zugängliches Webportal, das die in den Digitalen Produktpässen enthaltenen Daten enthält und eine Suche nach Informationen sowie einen Vergleich ermöglicht. Es wird von der Europäischen Kommission erstellt und gepflegt.
Wir helfen bei der Umsetzung
- Sie wollen mehr über die Vorteile unseres DPP Managers für Ihren Produktpass wissen?
- Sie suchen nach einem Hosting-Provider für den Digitalen Produktpass?
- Sie wünschen sich eine Systemintegration, um Daten aus Ihrem bestehenden PIM- oder ERP-System automatisiert zur Verfügung stellen zu können?
- Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung von ISO/IEC-konformen GS1 Digital Link QR Codes?
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Quellen