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Als offizieler Anbieter bei den Wirtschaftskammern Österreich gelistet
Scannt der Gast den QR Code auf seinem Tisch kann er seinen Namen, Telefon und E-Mail-Adresse hinterlassen, um bei einem COVID-Verdacht benachrichtigt zu werden. Ein Gast muss sich nur einmal registrieren und kann seine Daten für weitere Lokal-Besuche freiwillig abspeichern. Die Daten werden verschlüsselt übermittelt und können nicht von Dritten eingesehen werden.
Der Gastronom kann die QR Codes auf seinen Tischen aufstellen und im System eine Tischkennzeichnung vornehmen. Durch Auswertungen der Scans sieht der Gastronom wie die Tische ausgelastet sind. Sollte ein Corona-Fall bekannt werden, kann er der Behörde die relevanten Daten per Excel-Datei aushändigen.
Laden Sie kostenlose Tischaufsteller Vorlagen herunter. Diese sind im A5-Format als PDF- oder Word-Datei verfügbar.
Mit der optionalen Funktion Check In / Check Out können Gäste sich im Lokal registrieren und auschecken, wenn sie das Lokal wieder verlassen. Der Gastronom hat immer den Überblick, wie viele Gäste gerade eingecheckt sind und wie lange diese im Schnitt verweilen.
Wir speichern alle Daten in unserem Rechenzentrum in Wien. Die Daten verlassen niemals den europäischen Raum. Ist ein Kontakt älter als 28 Tage wird dieser automatisch gelöscht.
Sie können einen Zeitraum festlegen, in dem Ihre Gäste automatisch ausgecheckt werden, wenn ein Gast dies nicht selbst tut.
Das Formular zur Erfassung der Gäste enthält folgende optionale Felder:
Sie können die Daten Ihrer Gäste als Excel-Datei herunterladen und per Mail im Falle einer positiven COVID-Testung diese an die zuständigen Behörden weiterleiten.
Nein. Ein Gast kann seine Daten für weitere Besuche auf seinem Smartphone speichern. Dafür wird ein Cookie hinterlegt, dass er jederzeit wieder löschen kann.
Ja. Sie können beliebig viele Personen, mit denen Sie unterwegs sind, über das Formular registrieren.
Ja. In Wien gilt seit 28. September 2020 laut Verordnung des Magistrats eine Verordnung zum Contact-Tracing. Als Gastronom sind Sie also verpflichtet die Daten Ihrer Gäste zu erfassen. Dies kann in Papierform oder digital erfolgen.
Ja, wenn der Gast dies freiwillig macht. Als Gastronom dürfen Sie den Gast laut Bescheid der Datenschutzbehörde nicht zwingen, seine Daten zu hinterlegen, wenn er bei Ihnen konsumieren möchte.
Ja, die Gästeliste entspricht in ihrer Ausgestaltung den Vorschriften des deutschen Infektionsschutzgesetzes, konkret § 28a Abs. (4) Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), welches wiederum durch Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO legitimiert wird.
Es ist aber empfehlenswert, sich trotzdem über etwaige besondere regionale Erfordernisse zu informieren und Ihre digitale Gästeliste darauf abzustimmen. Mit unserer Lösung haben Sie über die Gestaltung der Liste volle Flexibilität, betreffend der verwendeten Texte, den Eingabefeldern sowie einer optionalen Check-Out Funktion.
Ja. Sie haben die Möglichkeit eine PDF-Datei hochzuladen, die nach der Registrierung angezeigt wird oder Sie können den Gast auf eine beliebige URL weiterleiten.
Ja. Sie können beliebig viele Contact-Tracing QR Codes erzeugen und jedem QR Code eine Tischnummer zuweisen. Somit muss der Gast bei der Registrierung nicht extra eine Tischnummer angeben.
Ja. Löschen Sie den QR Code, der zu der Speisekarte verlinkt und notieren Sie die Kurz-URL und die Ziel-URL. Legen Sie nun einen Contact-Tracing QR Code mit der gleichen Kurz-URL an. Sie können die Kurz-URL im Branding-Abschnitt festlegen. Legen Sie im Abschnitt "Nach dem Abschicken" die PDF-Speiskarte fest oder verlinken Sie zu der URL mit der digitalen Speiskarte.
In Zeiten von COVID wollen wir aus der Not keinen Profit erwirtschaften und die bereits angeschlagene Gastronomie unterstützen.
Gerade in Krisenzeiten verhelfen QR Codes Gästen zu mehr Sicherheit und Komfort. Leiten Sie Ihre Kunden per QR Code zu einer digitalen Speisekarte, zu Ihren sozialen Netzwerken um Feedback zu sammeln oder verschicken Sie Gutscheine um Ihre Kundschaft an Sie zu binden.
QR Codes für Restaurants & Hotels